Auch bei Fehlgeburten oder nach einer stillen Geburt habt ihr Anspruch auf Hebammenbetreuung, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Das heißt, ihr dürft die Wochenbettbetreuung, ihren Erstbesuch nach der Geburt und die Hebammenberatung in Anspruch nehmen wie nach einer Lebendgeburt auch.
Einige größere Kliniken bieten auch Abortsprechstunden oder »Sozialsprechstunden« an, in denen versucht wird, Ursachen für die stattgefundene Fehlgeburt abzuklären. Hier ist es wichtig, vorher zu klären, wer die Kosten hierfür übernimmt.
Rückbildung
Für viele Sternenmütter ist die Vorstellung, einen normalen Rückbildungskurs zu belegen zu schmerzhaft. Wenn das für dich so ist, dann besprich dich mit deiner Hebamme und nimm gynäkologische Beratung in Anspruch. In der ärztlichen Praxis kann man dir auf Wunsch ein Rezept zur Rückbildung ausstellen, das du bei einer Hebamme oder in einer physiotherapeutischen Praxis einreichen kannst, um dort einen Einzelkurs zu bekommen.
Wem der Weg nach München nicht zu weit ist, kann in der Beratungsstelle für Natürliche Geburt und Elternsein e. V., in der Häberlstraße 17, einen sogenannten Leere Wiege-Kurs besuchen.
Abstillen
Auch eine stille Geburt löst im Körper die Milchproduktion aus. Nur ist leider kein Kleines mehr da, um diese Milch zu trinken und so geht es darum abzustillen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Wichtig ist, dass du dich informierst und dann für dich entscheidest, was für dich passt.